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   RG, 27.10.1932 - VI 221/32   

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https://dejure.org/1932,434
RG, 27.10.1932 - VI 221/32 (https://dejure.org/1932,434)
RG, Entscheidung vom 27.10.1932 - VI 221/32 (https://dejure.org/1932,434)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1932 - VI 221/32 (https://dejure.org/1932,434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der eingetragene Eigentümer ein von ihm verkauftes und übergebenes Grundstück zurückfordern, wenn der Auflassungsanspruch des Käufers verjährt ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

    Das Besitzrecht eines Käufers, dem der Verkäufer die Kaufsache übergeben hat, folgt aus der Erfüllung seines Besitzverschaffungsanspruchs, der sich aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB ergibt (dazu: Senat, Urteil vom 2. März 1984 - V ZR 102/83, BGHZ 90, 269, 270; RGZ 138, 296, 298; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 986 Rn. 14).

    (1) Das Recht des Käufers zum Besitz der Kaufsache aufgrund der Erfüllung des Besitzverschaffungsanspruchs aus dem Kaufvertrag erlischt zwar nicht schon mit der Verjährung des Eigentumsverschaffungsanspruchs (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 1984 - V ZR 102/83, BGHZ 90, 269, 270; RGZ 138, 296, 298; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 986 Rn. 14).

  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers;

    (1) Allerdings begründet der Anspruch auf Erwerb des Eigentums an einem Grundstück nach einem auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 138, 296, 298 f.) zurückgehenden Urteil des Senats ein Recht des Erwerbers zum Besitz des Grundstücks, wenn ihm im Hinblick auf diesen Anspruch der Besitz verschafft worden ist.
  • BGH, 19.04.1990 - IX ZR 25/89

    Sicherungsübereigneter Bus - §§ 930, 931, § 986 Abs. 2 BGB analog

    Seit der Weiterveräußerung des Busses an die Beklagte kann diese sich auf das Besitzrecht der Streithelferin berufen, auch wenn sie ihr keinen Besitz vermittelt (vgl. RGZ 105, 19, 21 ff.; 138, 296, 298; BGH, Urt. v. 19. Oktober 1955, WM aaO. S. 161; BGHZ 90, 269, 270 [BGH 02.03.1984 - V ZR 102/83] ; BGB-RGRK/Pikart § 986 Rdn. 31 je m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Mit Recht verweist das BerGer. insoweit auf RGZ 138, 296 (298 f.).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 8 ZB 19.931

    Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegüberbaus

    Es kam daher nicht darauf an, inwiefern aus den Rechtsgeschäften mit den ursprünglichen Eigentümern auch gegenüber der Klägerin ein fortdauerndes Recht zum Besitz hätte abgeleitet werden können, das die Beklagte dann einem Herausgabeanspruch hätte entgegenhalten können (vgl. BGH, U.v. 2.3.1984 - V ZR 102/83 - BGHZ 90, 263 = juris Rn. 6, unter Verweis auf RG, U.v. 5.5.1872 - VI 221/32 - RGZ 138, 296).
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